| FS-Klasse | Fahrzeug | Mindestalter |
| A-direkt | Kraftrad, unbeschränkte Leistung, auch mit Beiwagen. Eingeschlossen sind die Klassen A1 und M |
25 Jahre |
| A-beschränkt | Kraftrad, beschränkte Leistung bis 25 kw, auch mit Beiwagen Eingeschlossen sind die Klassen A1 und M, keine Befristung, jedoch bis 2 Jahre nach Erteilung auf Fahrzeuge mit bis zu 25kw eingeschränkt. |
18 Jahre |
| A1 | Kraftrad bis 125 ccm und höchstens 11 kw. Eingeschlossen ist die Klasse M, für 16-17 jährige gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h. |
16 Jahre |
| B | Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Eingeschlossen sind die Klassen L und M |
18 Jahre |
| C | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg - und außer dem Führersitz bis 8 Sitzplätzen und Anhänger bis 750 kg zulässigen Gesamtmasse darf mitgeführt werden (keine gewerbliche Nutzung). Voraussetzung Führerschein Klasse B, eingeschlossen Klasse C1 |
18 Jahre |
| C1 | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg (keine gewerbliche Nutzung) Voraussetzung Führerschein Klasse B |
18 Jahre |
| D | Kraftwagen zur Personenbeförderung (Omnibus) mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Es darf ein Anhänger mit höchsten 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Voraussetzung Führerschein Klasse B Eingeschlossen Klasse D1 |
21 Jahre |
| D1 | Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Voraussetzung Führerschein Klasse B |
21 Jahre |
| E | Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (außer die in Klasse B fallenden Fahrzeug-Kombinationen) bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden. Vorraussetzung ist der Besitz der entsprechenden FS-Klasse des ziehenden Fahrzeugs. |
21 Jahre |
| M | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor - Mokick - Moped - mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. | 16 Jahre |
| T | Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h. Ein Anhänger darf mitgeführt werden. Für beide Fahrzeugarten gilt, sie müssen nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und dafür auch eingesetzt werden. Eingeschlossen sind die Klassen M und L | 16 Jahre |
| L | Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h in der Land- und Forstwirtschaft. Mit Anhänger dürfen sie nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingte Höhe von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger. | 16 Jahre |